Law for Kids: mit solchen Comics werden us-amerikanische Jugendliche über die Gefahren von Marihuana aufgeklärt

 

Recht auf Rausch oder Keine Politik gegen Pflanzen!

1. Kurze Geschichte der deutschen Drogenpolitik
1766 Der hessische Landgraf Friedrich II. von Kassel verhängt das erste Kaffeeverbot in Deutsch-land.
1920 Verabschiedung des ersten deutschen Opiumgesetz nachdem im ersten Weltkrieg viele tau-send Soldaten heroinabhängig geworden waren.
1929 Im Deutschen Reich wird das Opiumgesetz durch das Gesetz über den Verkehr mit Betäu-bungsmitteln ersetzt, das die staatliche Kontrolle erhöhte und gleichzeitig eine Höchst-strafe für den illegalen Handel von bis zu drei Jahren vorschrieb.
1972 Infolge der repressiven Entwicklung in den USA kommt es zur Revision des deutschen Betäu-bungsmittelgesetzes (BtmG) und zu einer eklatanten Verschärfung der Strafbestimmungen, die nun eine Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis vorsahen.
In den folgenden Jahren wurden der Strafrahmen weiterhin erhöht und zusätzliche Stoffe in das BtmG aufgenommen:
1981 wird die Höchststrafe für sog. schwere Rauschgiftkriminalität auf 15 Jahre heraufgesetzt,
1986 wird z.B XTC dem BtmG unterstellt.

2. Wer oder was ist Cannabis?
Cannabis indica oder sativa kommt aus dem afrikanischen und asiatischen Raum. Der Hauptwirkstoff ist das Delta-9 Tetrahydrocannabinol (THC) in den Blüten der weiblichen Pflanze. Neben seiner thera-peutischen Wirkung (entspannend, krampflösend, schmerzlindernd...) wird es unter Jugendlichen und Erwachsenen wegen seiner leichten Rauschwirkung geschätzt. Die Gefahr körperlicher Abhängigkeit besteht nicht, auch Langzeitschäden konnten bisher nicht nachgewiesen werden. Aber auch hier ist alles eine Frage der Dosis. Der Rausch hängt im wesentlichen von der Situation und vom Zustand ab, in welchem der Genuss erfolgt: Müdigkeit, aber auch erhöhte Aktivität, Redseligkeit, aber auch anhal-tendes Schweigen, das Gefühl, klarer und kreativer denken zu können, werden als Wirkungen ge-nannt. Interessant: in der DDR wurden aus den Cannabinoiden der Herba Cannabis sativae recens Tinkturen gegen Schlaflosigkeit hergestellt, indischer Hanf galt aber als Rauschgift und war verboten.

3. Aktuelle Drogenpolitik
Durch die Politik des alten SPD/CDU-Senats (exemplarisch für die gesamte BRD), illegale Drogen zu kriminalisieren und deren Konsumenten gesellschaftlich auszugrenzen, ist der Konsum von Cannabis keineswegs drastisch gesunken, geschweige denn völlig eliminiert worden. Sie muss daher als ge-scheitert bezeichnet werden. Ein Beweis dafür ist die Sterblichkeit durch illegalen Drogenkonsum, die in Deutschland bei 20,0 pro Million EinwohnerInnen liegt, in den Niederlanden jedoch nur bei 2,4. Ganz offenbar haben die Niederlande mit ihrer liberalen Drogenpolitik größere Erfolge als die repres-sive Drogenpolitik in der BRD. Der niederländische Gesetzgeber hat aufgrund wissenschaftlicher Un-tersuchungen einen Unterschied zwischen Drogen mit unannehmbaren Risiken für die Gesundheit und Hanfprodukten, deren Risiko als weniger groß eingeschätzt werden, gemacht. In den Niederlan-den geht man davon aus, dass der Umstieg von weichen auf harte Drogen eher soziale als physiolo-gische Ursachen hat. Wenn Jugendliche, die weiche Drogen konsumieren, dies in einem Umfeld tun können, indem sie nicht mit der kriminellen Subkultur für harte Drogen in Berührung kommen (wie in Coffee-Shops), entsteht eine soziale Schwelle, die den Umstieg von weichen auf harte Drogen er-schwert. Diese Erkenntnis erschließt sich hierzulande leider nur den wenigsten Politikern, doch im Berlin der heutigen Zeit scheinen andere Uhren zu ticken. Eine große Koalition aus SPD, PDS, Grüne und FDP wollen den Besitz von 15 Gramm (jetzt 6g) Haschisch nicht mehr strafverfolgen. Dies ist ein erster Schritt, doch er darf nicht der letzte bleiben, denn auch weiterhin werden das gefundene Hasch beschlagnahmt und eine Anzeige erstattet, und der Cannabisgenuss ist immer noch illegal und mit teuren bürokratischen Folgen verbunden. Die Berliner Justizsprecherin Boehnke lieferte ein nun mög-liches Szenarium: sei das Projekt der PDS-Sozialsenatorin Knake-Werner erfolgreich, „könne überlegt werden, ob nicht der Senat eine bundesweite Gesetzesinitiative startet, um das Betäubungsmittelge-setz zu ändern, mit dem Ziel, Cannabis von der Drogenliste zu streichen“. Einziger Wermutstropfen: nachdem Knake-Werner zuerst eine freie Abgabe von Hasch in Apotheken als Modellversuch ankün-digte, ist dies mittlerweile „nicht mehr geplant.“ Nur CDU, Polizei und Drogenbeauftragte des Senats fordern, angesichts des „hohen Niveaus“ des Drogenmissbrauchs, ein Abrücken von der geplanten liberalen Drogenpolitik – dabei sind Schnapsflaschen, Zigaretten, Pillenschachteln und Spielhallen-Jetons weitaus verbreiteter - Mittelchen die vom Recht auf Sucht gedeckt sind.
Illegale Drogen, wie Heroin oder XTC, forderten im Jahr 1998 1674 Todesopfer - eine fast verschwin-dende Zahl im Vergleich zu den Opfern von Nikotin und Alkohol. Jährlich sterben fünf Mio. Menschen weltweit an den Folgen des Tabak- und Alkoholkonsums. Cannabis bleibt bei den illegalen Suchtstof-fen klar die Nummer eins. Rund fünf Millionen Menschen zwischen zwölf und 59 Jahren sind damit vertraut. Aber die verbreitete Meinung Cannabis würde zum Konsum harter Drogen führen ist falsch. Ca. 95% der Heroinkonsumenten haben früher Cannabis geraucht, aber lediglich 5 % der KifferInnen greifen irgendwann auf härtere Drogen zurück. Das ist ein Unterschied und sicher haben auch 95% der Heroinkonsumenten früher geraucht oder Kaffee getrunken. Die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung und die Einschränkung des Drogenkonsums sind die postulierten Ziele der staatlichen Drogenpolitik. Nachdem jedoch zahlreiche medizinische Studien die therapeutische Wirkung von Cannabis eindeutig positiv beurteilten, hatte der Gesetzgeber nichts anderes zu tun, als z.B. Aids-kranken den rechtsfreien Raum der Selbstaufzucht von Cannabis-Pflanzen zu verbauen. Drogenkon-sum ist aber kein kriminologisches, sondern allenfalls ein soziales oder medizinisches Problem. Wenn überhaupt schadet sich der oder die DrogenkonsumentIn höchstens selbst. Weder sind jedoch Ex-tremsportarten noch übermäßiges Alkoholtrinken oder gar der Freitod strafbar. Vater trinkt abends sein Bier und manchmal einen Klaren dazu, Mutter qualmt, das gilt als völlig normal. Die Dose mit dem Inhalt nach dem deutschen Reinheitsgebot macht Feste schöner und beschwingter, auf die Ziga-rette danach schwören auch die meisten. Würde die Regierung Alkohol und Zigaretten verbieten, kä-me es ohne Frage zu einem Aufstand unter der Bevölkerung. Drogen - durch die Politik willkürlich in legale und illegale eingeteilt - sind Bestandteile unseres Lebens, Wegbegleiter des Menschen schon seit über tausend Jahren. Der sinnvolle Umgang mit ihnen muss erlernt werden. Dazu bedarf es ne-ben der Aufhebung sinnloser Verbote auch Aufklärung und eine Versachlichung der gesellschaftlichen Debatte.

4. Was sagt die Wissenschaft dazu?
Von 1996 bis 1998 hatte der Soziologieprofessor Dieter Kleiber der FU Berlin fast 1500 KifferInnen für eine vom Gesundheitsministerium geförderte Studie befragt. Ergebnis: Die Droge Cannabis macht nicht süchtig und ist auch keine Einstiegsdroge. Verbreitet wurden die Ergebnisse unter CSU-Bundesgesundheitsminister a.D. Seehofer nicht. Die Karlsruher Ärztin Ingeborg Sibler betont, dass Cannabis in der Medizin, etwa nach Chemotherapien, erfolgreich eingesetzt werden könnte. Für Ju-gendrichter Werner Sack ist angesichts der geringen Gefährlichkeit und der weiten Verbreitung das Konsumverbot von Cannabis nicht zu begründen.

5. Fazit
In der jetzigen politischen Debatte sollte noch mal auf einiges aufmerksam gemacht werden:
Ø Genauso wie mensch zwischen leichtem und starkem Tabak unterscheiden kann, muss mensch auch zwischen weichen (Haschisch, Marihuana) und harten (Heroin, LSD, XTC...) Drogen unter-scheiden, wobei die weichen Drogen weitaus weniger schädliche Nebenwirkungen haben, als le-gale Drogen wie Tabak und Alkohol - dies ist unwiderleglich bewiesen.
Ø Weiche Drogen machen nicht physisch abhängig (Zittern, Angstattacken etc.) oder süchtig. Je-doch sind und bleiben es Drogen die psychisch abhängig machen können. Dies ist aber von Kon-sumentIn zu KonsumentIn anders und liegt meist auch an anderen persönlichen Problemen. Bei sog. Dauerkonsumenten (ca. 2% aller KifferInnen) liegt eine Abhängigkeit vor, aber auch sie kön-nen aussteigen. Eine Studie zufolge weist Cannabis unter allen legalen und illegalen Drogen das geringste Abhängigkeitsrisiko auf.
Ø Es ist ein Trugschluss weiche Drogen als Sprungbrett zu harten Drogen zu bezeichnen, erwiese-nermaßen griffen 85% der Aussteiger innerhalb eines Jahres auch zu keinen anderen illegalen Drogen. Der Cannabiskonsum hat in seiner Zielrichtung eine mehr beruhigende Wirkung, die Dro-gen Kokain und Heroin hingegen eine stark euphorisierende. Es handelt sich also um zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Ø Cannabis verspricht nicht nur netten Spaß sondern kann auch heilen. So hilft es z.B. Aidskranken gegen die Appetitlosigkeit, lindert Schmerzen und beruhigt. Nicht nur im Nahen Osten auch hier-zulande war Haschisch lange und traditionell in der Kulturgemeinschaft eingebettet gewesen, so wurde es früher sogar in der Kirche mit Weihrauch und Myrrhe gehandhabt.
Ø Das ein Verbot kurzsichtig ist liegt auf der Hand. Ein Verbot bedeutet immer, dass irgendetwas gefährlich ist. Erstens reizt dies besonders die Neugierde und zweitens wenn mensch nun fest-stellt, dass es mit der Gefährlichkeit der Droge nicht so weit her ist, kommt mensch möglicherwei-se auf die Idee, dass auch andere Drogen ungefährlich sind. Die Verbotspolitik produziert sich al-so die Probleme, die sie eigentlich zu bekämpfen vorgibt.

Oskar Krüger