Law for Kids: mit solchen Comics werden us-amerikanische Jugendliche über die Gefahren von Marihuana aufgeklärt
Recht auf Rausch oder Keine Politik gegen Pflanzen!
1. Kurze Geschichte der deutschen Drogenpolitik
1766 Der hessische Landgraf Friedrich II. von Kassel verhängt das erste
Kaffeeverbot in Deutsch-land.
1920 Verabschiedung des ersten deutschen Opiumgesetz nachdem im ersten Weltkrieg
viele tau-send Soldaten heroinabhängig geworden waren.
1929 Im Deutschen Reich wird das Opiumgesetz durch das Gesetz über den
Verkehr mit Betäu-bungsmitteln ersetzt, das die staatliche Kontrolle erhöhte
und gleichzeitig eine Höchst-strafe für den illegalen Handel von bis
zu drei Jahren vorschrieb.
1972 Infolge der repressiven Entwicklung in den USA kommt es zur Revision des
deutschen Betäu-bungsmittelgesetzes (BtmG) und zu einer eklatanten Verschärfung
der Strafbestimmungen, die nun eine Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis
vorsahen.
In den folgenden Jahren wurden der Strafrahmen weiterhin erhöht und zusätzliche
Stoffe in das BtmG aufgenommen:
1981 wird die Höchststrafe für sog. schwere Rauschgiftkriminalität
auf 15 Jahre heraufgesetzt,
1986 wird z.B XTC dem BtmG unterstellt.
2. Wer oder was ist Cannabis?
Cannabis indica oder sativa kommt aus dem afrikanischen und asiatischen Raum.
Der Hauptwirkstoff ist das Delta-9 Tetrahydrocannabinol (THC) in den Blüten
der weiblichen Pflanze. Neben seiner thera-peutischen Wirkung (entspannend,
krampflösend, schmerzlindernd...) wird es unter Jugendlichen und Erwachsenen
wegen seiner leichten Rauschwirkung geschätzt. Die Gefahr körperlicher
Abhängigkeit besteht nicht, auch Langzeitschäden konnten bisher nicht
nachgewiesen werden. Aber auch hier ist alles eine Frage der Dosis. Der Rausch
hängt im wesentlichen von der Situation und vom Zustand ab, in welchem
der Genuss erfolgt: Müdigkeit, aber auch erhöhte Aktivität, Redseligkeit,
aber auch anhal-tendes Schweigen, das Gefühl, klarer und kreativer denken
zu können, werden als Wirkungen ge-nannt. Interessant: in der DDR wurden
aus den Cannabinoiden der Herba Cannabis sativae recens Tinkturen gegen Schlaflosigkeit
hergestellt, indischer Hanf galt aber als Rauschgift und war verboten.
3. Aktuelle Drogenpolitik
Durch die Politik des alten SPD/CDU-Senats (exemplarisch für die gesamte
BRD), illegale Drogen zu kriminalisieren und deren Konsumenten gesellschaftlich
auszugrenzen, ist der Konsum von Cannabis keineswegs drastisch gesunken, geschweige
denn völlig eliminiert worden. Sie muss daher als ge-scheitert bezeichnet
werden. Ein Beweis dafür ist die Sterblichkeit durch illegalen Drogenkonsum,
die in Deutschland bei 20,0 pro Million EinwohnerInnen liegt, in den Niederlanden
jedoch nur bei 2,4. Ganz offenbar haben die Niederlande mit ihrer liberalen
Drogenpolitik größere Erfolge als die repres-sive Drogenpolitik in
der BRD. Der niederländische Gesetzgeber hat aufgrund wissenschaftlicher
Un-tersuchungen einen Unterschied zwischen Drogen mit unannehmbaren Risiken
für die Gesundheit und Hanfprodukten, deren Risiko als weniger groß
eingeschätzt werden, gemacht. In den Niederlan-den geht man davon aus,
dass der Umstieg von weichen auf harte Drogen eher soziale als physiolo-gische
Ursachen hat. Wenn Jugendliche, die weiche Drogen konsumieren, dies in einem
Umfeld tun können, indem sie nicht mit der kriminellen Subkultur für
harte Drogen in Berührung kommen (wie in Coffee-Shops), entsteht eine soziale
Schwelle, die den Umstieg von weichen auf harte Drogen er-schwert. Diese Erkenntnis
erschließt sich hierzulande leider nur den wenigsten Politikern, doch
im Berlin der heutigen Zeit scheinen andere Uhren zu ticken. Eine große
Koalition aus SPD, PDS, Grüne und FDP wollen den Besitz von 15 Gramm (jetzt
6g) Haschisch nicht mehr strafverfolgen. Dies ist ein erster Schritt, doch er
darf nicht der letzte bleiben, denn auch weiterhin werden das gefundene Hasch
beschlagnahmt und eine Anzeige erstattet, und der Cannabisgenuss ist immer noch
illegal und mit teuren bürokratischen Folgen verbunden. Die Berliner Justizsprecherin
Boehnke lieferte ein nun mög-liches Szenarium: sei das Projekt der PDS-Sozialsenatorin
Knake-Werner erfolgreich, „könne überlegt werden, ob nicht der
Senat eine bundesweite Gesetzesinitiative startet, um das Betäubungsmittelge-setz
zu ändern, mit dem Ziel, Cannabis von der Drogenliste zu streichen“.
Einziger Wermutstropfen: nachdem Knake-Werner zuerst eine freie Abgabe von Hasch
in Apotheken als Modellversuch ankün-digte, ist dies mittlerweile „nicht
mehr geplant.“ Nur CDU, Polizei und Drogenbeauftragte des Senats fordern,
angesichts des „hohen Niveaus“ des Drogenmissbrauchs, ein Abrücken
von der geplanten liberalen Drogenpolitik – dabei sind Schnapsflaschen,
Zigaretten, Pillenschachteln und Spielhallen-Jetons weitaus verbreiteter - Mittelchen
die vom Recht auf Sucht gedeckt sind.
Illegale Drogen, wie Heroin oder XTC, forderten im Jahr 1998 1674 Todesopfer
- eine fast verschwin-dende Zahl im Vergleich zu den Opfern von Nikotin und
Alkohol. Jährlich sterben fünf Mio. Menschen weltweit an den Folgen
des Tabak- und Alkoholkonsums. Cannabis bleibt bei den illegalen Suchtstof-fen
klar die Nummer eins. Rund fünf Millionen Menschen zwischen zwölf
und 59 Jahren sind damit vertraut. Aber die verbreitete Meinung Cannabis würde
zum Konsum harter Drogen führen ist falsch. Ca. 95% der Heroinkonsumenten
haben früher Cannabis geraucht, aber lediglich 5 % der KifferInnen greifen
irgendwann auf härtere Drogen zurück. Das ist ein Unterschied und
sicher haben auch 95% der Heroinkonsumenten früher geraucht oder Kaffee
getrunken. Die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung und die Einschränkung
des Drogenkonsums sind die postulierten Ziele der staatlichen Drogenpolitik.
Nachdem jedoch zahlreiche medizinische Studien die therapeutische Wirkung von
Cannabis eindeutig positiv beurteilten, hatte der Gesetzgeber nichts anderes
zu tun, als z.B. Aids-kranken den rechtsfreien Raum der Selbstaufzucht von Cannabis-Pflanzen
zu verbauen. Drogenkon-sum ist aber kein kriminologisches, sondern allenfalls
ein soziales oder medizinisches Problem. Wenn überhaupt schadet sich der
oder die DrogenkonsumentIn höchstens selbst. Weder sind jedoch Ex-tremsportarten
noch übermäßiges Alkoholtrinken oder gar der Freitod strafbar.
Vater trinkt abends sein Bier und manchmal einen Klaren dazu, Mutter qualmt,
das gilt als völlig normal. Die Dose mit dem Inhalt nach dem deutschen
Reinheitsgebot macht Feste schöner und beschwingter, auf die Ziga-rette
danach schwören auch die meisten. Würde die Regierung Alkohol und
Zigaretten verbieten, kä-me es ohne Frage zu einem Aufstand unter der Bevölkerung.
Drogen - durch die Politik willkürlich in legale und illegale eingeteilt
- sind Bestandteile unseres Lebens, Wegbegleiter des Menschen schon seit über
tausend Jahren. Der sinnvolle Umgang mit ihnen muss erlernt werden. Dazu bedarf
es ne-ben der Aufhebung sinnloser Verbote auch Aufklärung und eine Versachlichung
der gesellschaftlichen Debatte.
4. Was sagt die Wissenschaft dazu?
Von 1996 bis 1998 hatte der Soziologieprofessor Dieter Kleiber der FU Berlin
fast 1500 KifferInnen für eine vom Gesundheitsministerium geförderte
Studie befragt. Ergebnis: Die Droge Cannabis macht nicht süchtig und ist
auch keine Einstiegsdroge. Verbreitet wurden die Ergebnisse unter CSU-Bundesgesundheitsminister
a.D. Seehofer nicht. Die Karlsruher Ärztin Ingeborg Sibler betont, dass
Cannabis in der Medizin, etwa nach Chemotherapien, erfolgreich eingesetzt werden
könnte. Für Ju-gendrichter Werner Sack ist angesichts der geringen
Gefährlichkeit und der weiten Verbreitung das Konsumverbot von Cannabis
nicht zu begründen.
5. Fazit
In der jetzigen politischen Debatte sollte noch mal auf einiges aufmerksam gemacht
werden:
Ø Genauso wie mensch zwischen leichtem und starkem Tabak unterscheiden
kann, muss mensch auch zwischen weichen (Haschisch, Marihuana) und harten (Heroin,
LSD, XTC...) Drogen unter-scheiden, wobei die weichen Drogen weitaus weniger
schädliche Nebenwirkungen haben, als le-gale Drogen wie Tabak und Alkohol
- dies ist unwiderleglich bewiesen.
Ø Weiche Drogen machen nicht physisch abhängig (Zittern, Angstattacken
etc.) oder süchtig. Je-doch sind und bleiben es Drogen die psychisch abhängig
machen können. Dies ist aber von Kon-sumentIn zu KonsumentIn anders und
liegt meist auch an anderen persönlichen Problemen. Bei sog. Dauerkonsumenten
(ca. 2% aller KifferInnen) liegt eine Abhängigkeit vor, aber auch sie kön-nen
aussteigen. Eine Studie zufolge weist Cannabis unter allen legalen und illegalen
Drogen das geringste Abhängigkeitsrisiko auf.
Ø Es ist ein Trugschluss weiche Drogen als Sprungbrett zu harten Drogen
zu bezeichnen, erwiese-nermaßen griffen 85% der Aussteiger innerhalb eines
Jahres auch zu keinen anderen illegalen Drogen. Der Cannabiskonsum hat in seiner
Zielrichtung eine mehr beruhigende Wirkung, die Dro-gen Kokain und Heroin hingegen
eine stark euphorisierende. Es handelt sich also um zwei völlig unterschiedliche
Dinge.
Ø Cannabis verspricht nicht nur netten Spaß sondern kann auch heilen.
So hilft es z.B. Aidskranken gegen die Appetitlosigkeit, lindert Schmerzen und
beruhigt. Nicht nur im Nahen Osten auch hier-zulande war Haschisch lange und
traditionell in der Kulturgemeinschaft eingebettet gewesen, so wurde es früher
sogar in der Kirche mit Weihrauch und Myrrhe gehandhabt.
Ø Das ein Verbot kurzsichtig ist liegt auf der Hand. Ein Verbot bedeutet
immer, dass irgendetwas gefährlich ist. Erstens reizt dies besonders die
Neugierde und zweitens wenn mensch nun fest-stellt, dass es mit der Gefährlichkeit
der Droge nicht so weit her ist, kommt mensch möglicherwei-se auf die Idee,
dass auch andere Drogen ungefährlich sind. Die Verbotspolitik produziert
sich al-so die Probleme, die sie eigentlich zu bekämpfen vorgibt.
Oskar Krüger